Prüfung von Melatonin im Rahmen eines „Art-8-Verfahrens“?
Frankreich habe anscheinend die Einleitung eines Prüfverfahrens nach Art 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (kurz auch: „Anreicherungsverordnung“) betreffend Melatonin angeregt.
In solch einem Verfahren wird geprüft, ob ein Stoff, welcher als Vitamin oder Mineralstoff, oder eine Zutat, die einen anderen Stoff als Vitamin oder Mineralstoff enthält
– Lebensmitteln zugesetzt wird
– oder bei der Verwendung von Lebensmitteln unter Bedingungen verwendet werden,
die zu einer Aufnahme von Mengen dieses Stoffes führen würden, welche weit über den unter normalen Bedingungen bei einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung vernünftigerweise anzunehmenden Mengen liegen, gesundheitsschädlich ist und daher eine derartige Verwendung verboten werden muss oder die Verwendung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein soll.