Betriebsschließungen nach dem Epidemiegesetz wurden im Bundesland Salzburg ab 16.3.2020, 20.00 Uhr bis (zumindest) 27.3.2020 Beherbergungsbetriebe beschlossen; in diesem Zeitraum war die Schließung tatsächlich und ausdrücklich gemäß § 20 Epidemiegesetz verordnet. Die aus den behördlich verordneten Betriebsschließungen resultierenden Schäden können vom Land Salzburg erstattet werden, sofern diese binnen sechs Wochen nach Aufhebung bzw. – je […]