Urteil des OGH vom 22.01.2020, 9 Ob A 120/19s – Ideeller Schadenersatz gemäß § 1328a durch Einbau eines GPS-Ortungssystems in das Dienstfahrzeug des Arbeitnehmers
Der Kläger ist Arbeitnehmer und nutzt das ihm zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug vereinbarungsgemäß auch privat. In dem Fahrzeug ist ein GPS-Ortungssystem eingebaut (dies war dem Kläger zunächst nicht bekannt), dass rund um die Uhr Daten überträgt. So konnte das GPS-Ortungssystem beispielsweise den Batteriepegel des Fahrzeugs überwachen und erkennen, wann die Zündung eingeschaltet wird. Über das eingebaute GPS-Ortungssystem besteht weder eine Betriebsvereinbarung noch eine Einigung mit dem Kläger. Selbst nach Kenntnis des GPS-Ortungssystem und der damit einhergehenden Aufforderung die Überwachung zu unterlassen kam dem der Arbeitgeber nicht nach.
Der OGH erkennt, dass der Arbeitgeber, durch die von ihm während der privaten Nutzung des Fahrzeugs durchgeführten GPS-Ortungen rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre des Arbeitnehmers eingreift. Er hat dies zu unterlassen und einen ideellen Schadenersatz zu leisten.