In der Bewerbung/Kennzeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels mit „Zu jedem Antibiotikum“ und/oder „Wissenschaftlich geprüft“ liegt weder ein Verstoß gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung noch gegen das Verbot gesundheitsbezogener Werbung vor. Die Verpackungsbezeichnung „Zu jedem Antibiotikum“ ist nicht krankheitsbezogen i.S. von Art. 7 Abs. 3 LMIV. Eine Aussage ist krankheitsbezogen, wenn sie dem angesprochenen Verbraucher direkt oder indirekt […]
Frankreich habe anscheinend die Einleitung eines Prüfverfahrens nach Art 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (kurz auch: „Anreicherungsverordnung“) betreffend Melatonin angeregt. In solch einem Verfahren wird geprüft, ob ein Stoff, welcher als Vitamin oder Mineralstoff, oder eine Zutat, die einen anderen Stoff […]
Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zu Abgrenzungs- und Klassifizierungsfragen hat in einem ersten Entwurf zu einem Leitfaden zu Medizinprodukten („MEDDEV 2.1/rev. 3“, Dezember 2009) die Definition für „pharmakologisch“, „metabolisch“ und „immunologisch“ überarbeitet.
Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zu Abgrenzungs- und Klassifizierungsfragen hat in eine...
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